Steuerliche Aspekte beim Umzug von Berlin nach Bonn
Besonders wenn ein Umzug aus privaten Gründen erfolgt, denken nur wenige Betroffene darüber nach,
dass Sie bei einem Umzug einige Steuern sparen können.
Sie entscheiden sich, ohne Umzugsunternehmen aus Berlin umzuziehen und verschenken dadurch einige steuerliche Vorteile.
Bereit für einen Umzug?
Sie suchen einen zuverlässigen und preiswerten Partner für Ihren Umzug Berlin oder ein Entsorgungsunternehmen?
Überblick über die Optionen, Steuern zu sparen
Wenn Sie aus privatem Anlass von Berlin nach Bonn übersiedeln, können Sie die Kosten für Arbeitsleistungen, die ein Umzugsunternehmen erbringt, also den Transport oder den Auf- und Abbau von Möbeln durch einen Fachbetrieb in der Einkommensteuerklärung als Handwerkerleistungen oder „haushaltsnahe Dienstleistungen“ angeben. Die Kosten für das Verpacken können Sie beispielsweise absetzen, aber nicht die für das Verpackungsmaterial. Sie erhalten eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 % der Dienstleistungen bis maximal 4.000 Euro und der Handwerkerkosten bis maximal 1.200 Euro.
Obwohl auch gesundheitliche Gründe privater Natur sind, gibt es hierfür andere Regeln. Sofern Sie diese über ein ärztliches Attest nachweisen, sind die Umzugskosten eine außergewöhnliche Belastung absetzen. Diese dürfen Sie bis auf einen zumutbaren Eigenanteil in voller Höhe bei der Einkommenssteuer geltend machen. Das betrifft in der Regel auch Kosten für eine erforderliche Entsorgung des alten Hausrats oder Entrümpelung, die im Zusammenhang mit dem Umzug erfolgt. Auch die Renovierungskosten der alten Wohnung dürfen Sie meist absetzen.
Falls Sie aus beruflichen Gründen umziehen, sind beispielsweise die Kosten für einen Fachbetrieb, einen Miettransporter, Helfer beim Verpacken der Einrichtung oder einen Klaviertransport voll abzugsfähige Werbungskosten.
Andere Kosten wie Aufwendungen für Anzeigen, Ummeldegebühren, Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer oder die Kosten, die für den Ab- und Aufbau von Möbeln werden dagegen in einer Pauschale berücksichtigt.
Wichtig: Folgende Bedingungen sind zu erfüllen, um die Kosten absetzen zu können
Bei einem Umzug aus privaten Gründen müssen Sie über eine Rechnung belegen, dass die Kosten für eine Dienstleistung im Haushalt entstanden sind. Der Gesetzgeber schreibt ferner eine unbare Bezahlung vor und dass Sie diese nachweisen müssen.
Ansonsten benötigen Sie immer nachvollziehbare Rechnungen sowie einen Nachweis über den Grund des Umzugs. Berufliche Gründe können Sie auch verbal schildern.
Was sind berufliche Gründe?
Sie können beim Umzug Bonn-Berlin höhere Preise absetzen als bei einem privat veranlassten Umzug. Daher prüfen Sie, ob Ihr Umzug nicht wie angenommen privater Natur ist, sondern berufliche Gründe ausschlaggebend sind.
Diese Gründe erkennen Finanzämter als beruflich bedingten Umzug an:
- Ihr Betrieb versetzt Sie von Berlin nach Bonn.
- Die Zweigstelle in Berlin wird geschlossen und Sie bekommen das Angebot, künftig in der Bonner Filiale zu arbeiten.
- Sie treten nach Arbeitslosigkeit oder erstmals eine neue Stelle an.
Kosten, die auch zu den Umzugskosten zählen können
Ob eine vorübergehende Einlagerung von Möbeln und Hausrat anerkannt wird, kommt auf den Einzelfall an. Sie ziehen beispielsweise von Berlin nach Bonn, da Sie dort von Verwandten gepflegt werden können. Da Sie sofort Hilfe brauche und Sie in Bonn keine passende Wohnung finden, wohnen Sie zunächst bei den Verwandten.
Das Umzugsunternehmen aus Berlin lagert Ihren Hausstand in Bonn ein. Wenn Sie eine Wohnung finden, bringt ein Umzugsunternehmen aus Bonn alles in die neue Bleibe.
Das Einrichten einer Halteverbotszone mit amtlichen Schildern durch das Umzugsunternehmen aus Berlin wird vermutlich weder bei einem privat noch geschäftlich bedingten Umzug anerkannt. Es handelt sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung beziehungsweise ist in der Umzugskostenpauschale enthalten.
Umzug von Berlin nach Bonn – diese Preise sind üblich
Die Preiskalkulation kann nur auf Basis konkreter Daten erfolgen. Daher nützt es nichts, wenn Sie von einem Umzug Bonn-Berlin den Preis kennen.
Das Umzugsunternehmen aus Berlin muss diese Daten kennen, um Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können:
- Volumen und Gewicht aller Möbel und des gesamten Hausrats,
- Erreichbarkeit aller Auf- und Abladeort, also Wohnungen, Geschäftsräume, Keller und Dachböden,
- gewünschter Leistungsumfang wie Verpacken, Möbel auf- und abbauen
- Anzahl der von Ihnen gestellten Helfer.
Gehen Sie von folgenden Preisen aus:
- Veranschlagen Sie für das Laden und Transportieren 1.800 bis 2.00 Euro. Diese Summe ist absetzbar.
- Verpackungsmaterial kostet etwa 150 bis 250 Euro. Sie können es eventuell als außergewöhnliche Belastung bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen absetzen.
- Der Ab- und Aufbau der Möbel kostetet zwischen 200 und 500 Euro. Er ist als haushaltsnahe Dienstleistung beziehungsweise außergewöhnliche Belastung absetzbar. Bei einem geschäftlich bedingten Umzug werden die Kosten über die Pauschale erfasst.
- Das Verpacken des Hausrats kostet ebenfalls 200 bis 500 Euro. Die Summe können Sie in der Regel immer absetzen.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und frage Sie was Sie genau von der Steuer absetzen können.
5 Gründe, die für ein professionelles Umzugsunternehmen sprechen
Neben den ausführlich behandelten steuerlichen Aspekten hat der Einsatz eines Profis weitere Vorteile.
- Das gut geschulte Personal eines Umzugsunternehmens erledigt den Umzug deutlich schneller, als Sie dies mit zahlreichen Helfern schaffen. Das bedeutet Ihre Wohnung in Berlin steht schneller einem Nachmieter zur Verfügung, Sie sparen eine bis zwei Monatsmieten in Berlin.
- Die Gefahr, dass es zu Schäden am Hausrat und den Möbeln kommt, ist gering, denn die Profis verstehen es alles fachgerecht zu verpacken und für den Transport sicher zu verstauen.
- Natürlich sind die Unternehmen versichert. Das heißt Sie erhalten umgehend eine Entschädigung, wenn doch etwas kaputt oder verloren gehen sollte.
- Die Profis unterliegen keinerlei Kontaktbeschränkungen, zu denen es in Zeiten einer Pandemie kommen kann. Wenn Sie nur mit einer Person eines fremden Haushalts zusammentreffen dürfen, bedeutet dies dass Sie mit einem Helfer auskommen müssten. Ein Umzugsunternehmen ist von solchen Auflagen nicht betroffen.