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Was Sie zu Umzugskosten und Steuer wissen sollten – 5 Tipps

Der Staat gewährt bei einem Umzug einige Steuererleichterungen. Allerdings müssen Sie einige Bedingungen erfüllen und es gibt Unterschiede, ob der Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen erfolgt.

1. UMZUGSKOSTEN VON DER STEUER ABSETZEN BEI PRIVAT BEGRÜNDETEM UMZUG

Wer aus privaten Gründen umzieht, beispielsweise nach einer Eigenbedarfskündigung, hat lediglich die Möglichkeit, die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Die Kosten müssen Sie über eine detaillierte Rechnung belegen. Erwähnen Sie also, wenn Sie das Umzugsunternehmen beauftragen, dass Sie eine Rechnung benötigen, die es Ihnen ermöglicht, die Umzugskosten von der Steuer bei einem privaten Umzug abzusetzen. Die Kosten geben Sie in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ an.

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, benötigen sie ein ärztliches Attest, das dies bescheinigt. In dem Fall sind die Umzugskosten als „außergewöhnliche Belastung“ abzusetzen. Das Finanzamt ermittelt einen zumutbaren Eigenanteil. Dieser orientiert sich an Ihrem Einkommen und der Anzahl von Personen, die Sie versorgen müssen. Der zumutbare Anteil beträgt zwischen einem und sieben Prozent.

2. UMZUGSKOSTEN VON DER STEUER ABSETZEN, DIE BERUFLICH BEDINGT SIND

Sie können die Umzugskosten als Werbungskosten und über eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Einige Kosten dürfen Sie in voller Höhe ansetzen:

SIE MÜSSEN DIE KOSTEN BELEGEN KÖNNEN, DAHER IST EINE NACHVOLLZIEHBARE RECHNUNG WICHTIG, DIE IHNEN EIN FACHBETRIEB NATÜRLICH AUSSTELLT.

3. DIE UMZUGSKOSTEN PAUSCHALE 2020 NUTZEN

Bei Umzügen entstehen viele Kosten, die oft nicht mit Belegen erfasst werden oder für die Sie viele Einzelbelege sammeln müssten. Diese werden über die Umzugskosten Pauschale 2020 oder 2021 abgedeckt. Aus diesem Grund können Sie folgende Kosten nicht über die Werbungskosten absetzen:

Erfolgte der beruflich bedingte Umzug nach am 1. Juni 2020 aber vor dem 1. April 2021, können Sie für die Person, die berufsbedingt umzieht, eine Pauschale ohne Nachweis in Höhe von 860 Euro geltend machen. Für jede Person, etwa Ehepartner und Kinder, die mit umzieht, dürfen Sie 573 Euro ansetzen. Wenn Sie zuvor keine eigene Wohnung hatten, weil Sie beispielsweise bei den Eltern wohnten, reduziert sich der Betrag auf 172 Euro.

4. WENN MÖGLICH DIE UMZUGSKOSTENPAUSCHALE 2021 GELTEND MACHEN

Wenn der letzte Tag des Umzugs nach dem 31.03.2021 lag, können Sie höhere Pauschalen ansetzen. Wer ungefähr zu diesem Termin umgezogen ist, kann daher meist die Umzugskostenpauschale 2021 ansetzen. Die Person die aus beruflichen Gründen umzieht kann 870 statt 860 Euro ansetzen, für jede Person, die mit umzieht sind es 580 Euro. Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht darf ab diesem Termin 174 Euro vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

5. PRÜFEN, OB DER UMZUG BERUFSBEDINGT IST

Viele Menschen, die umziehen, gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Umzug handelt. Sie begnügen sich mit den geringen Sätzen, die für das Absetzen der Umzugskosten von der Steuer aus privatem Anlass möglich sind. Viele Arbeitnehmer denken beispielsweise, dass nur eine Versetzung oder ein Stellenwechsel nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ein beruflicher Anlass ist.

Dem ist nicht so, denn das Finanzamt erkennt auch an:

Niemand zwingt Sie, ein professionelles Unternehmen mit dem Umzug zu beauftragen, aber Sie brauchen in der Regel nachvollziehbare Belege, das heißt eine Rechnung und einen Nachweis der Zahlung.

Tipp: Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Umzugskosten beteiligt. Einen Kostenvoranschlag können Sie jederzeit bei unserer Firma anfordern.

IST EIN PRIVATER UMZUG STEUERLICH ABSETZBAR?

Ja, Sie können 20 Prozent von Handwerkerkosten bis maximal 1.200 Euro und der Transportdienstkosten bis maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Sofern Sie nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Wohnung ziehen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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