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Pech gehabt! Ärgerliche Umzugsschäden – Wer haftet?

Bei einem Umzug geht nicht immer alles gut. Wenn so viele Möbel und Kisten hin- und hergeschleppt werden, bleiben kleine Unfälle nicht aus, oft genug geht dabei etwas zu Bruch. Der Umziehende bleibt zum Glück nicht immer auf die Umzugsschäden sitzen, in einigen Fällen greift die Versicherung. Wir als Umzugsspezialisten wissen genau, wann das Geld fließt und wann nicht. Umzug Berlin greift Ihnen aber nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat unter die Arme. Wir helfen, dass Umzugsschäden gar nicht erst entstehen, und wenn doch mal etwas passiert, weisen wir den Weg zur finanziellen Kompensation.

SCHADENSERSATZ BEI UMZUGSSCHÄDEN: DAS WICHTIGSTE VORWEG

1. HAT EIN UMZUGSUNTERNEHMEN EINE EIGENE VERSICHERUNG?

Gleich zu Anfang das Wichtigste: Wer einen Schaden verursacht, ist im Normalfall auch dafür zuständig, ihn zu bezahlen. Umzugsschäden bilden bei diesem Prinzip keine Ausnahme. Falls ein Umzugsunternehmen versehentlich ein Möbelstück oder eine teure Vase demoliert, geht dessen Versicherung in Haftung. Normalerweise gibt es dabei eine Grenze nach oben, die jedoch so hoch liegt, dass der Normalbürger in der Regel die volle Erstattung erhält.

2. TRITT DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BEI UMZUGSSCHÄDEN EIN?

Privatleute, die einen Umzugsschaden anrichten, sind oftmals haftpflichtversichert und trotzdem nicht unbedingt aus dem Schneider. Die meisten Versicherungen decken „Gefälligkeitsschäden“ nicht ab, es sei denn, die jeweilige Person hat diesbezüglich einen Premium-Vertrag abgeschlossen. Auch sind Ihre Freunde und Bekannte nicht persönlich haftbar, wenn sie Ihnen helfen und dabei versehentlich etwas kaputtmachen. Streiten lohnt sich also nicht, wenn Ihnen die Freundschaft etwas wert ist.

Lässt der Umziehende selbst eine Kiste mit Geschirr fallen und baut dabei Scherbensalat, wird seine eigene Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht aktiv, weil es sich nicht um Eigentum Dritter handelt. Allerdings springt manchmal die Hausratversicherung ein, wenn es sich um keinen reinen Transportschaden handelt.

3. HILFT DIE HAUSRATVERSICHERUNG BEI UMZUGSSCHÄDEN?

Setzen Sie sich vor Ihrem Umzug mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung. Auf Anfrage weitet das Unternehmen wahrscheinlich den Versicherungsschutz vom bisherigen auf den neuen Wohnort aus, allerdings zeitlich begrenzt. In der Regel haben Sie zwei Monate Zeit, Ihre Haushaltsgegenstände an zwei Orten gleichzeitig zu lagern – und wenn in dieser Zeit etwas kaputtgeht, erhalten Sie wahrscheinlich finanziellen Ersatz. Der Transport an sich ist wie erwähnt nicht abgesichert, aber das Auf- und Abbauen der Möbel sowie andere Arbeiten vor Ort könnten ins Raster fallen.

GUT ABGESICHERT: WIE SOLL MAN SICH BEI EINEM UMZUG VERSICHERN?

Die beste Versicherung gegen Umzugsschäden ist die eines professionellen Umzugsunternehmens: Wenn bei Ihren engagierten Möbelpackern etwas schiefläuft, dann erhalten Sie auf jeden Fall Ersatz. Mit privaten Helfern hingegen gehen Sie ein gewisses Risiko ein und auch, wenn Sie selbst anpacken, bleiben Sie auf den Schäden meistens sitzen. Nicht nur darum lohnt es sich, den Privatumzug ebenso wie den Seniorenumzug in Profi-Hände zu geben. Auch weitere Gründe sprechen dafür:

FERNSEHER BEIM UMZUG KAPUTT GEGANGEN – UND WAS JETZT?

Diese Frage können Sie sich nun allein beantworten: Ist der Fernseher während eines Profi-Umzugs kaputtgegangen und die Möbelpacker sind dran schuld, zahlt die Versicherung. Haben Sie das TV-Gerät selbst versehentlich zerstört, begleicht Ihnen niemand den Umzugsschaden. Waren Freunde oder Bekannte die Verursacher, erhalten Sie eine Zahlung aus deren Haftpflichtversicherung, wenn sie einen entsprechenden Zusatztarif gebucht haben. Ansonsten sind solche Umzugsschäden einfach Pech für Sie.

UMZUGSSCHÄDEN IM TREPPENHAUS: MUSS ICH DIE BEZAHLEN?

Als Mieter, der ein- oder auszieht, haften Sie selbst für Umzugsschäden im Treppenhaus. Allerdings muss klar ersichtlich sein, dass Sie oder Ihre Helfer den jeweiligen Defekt an Wand, Tür oder Treppengeländer verursacht haben. Falls auch andere Personen als Schadensverursacher infrage kommen, sind Sie aus dem Schneider. Manchmal ist es jedoch besser, nachzugeben, die Wahrheit zu sagen und das Portemonnaie zu öffnen beziehungsweise die Haftpflichtversicherung hinzuzuziehen. Mit einem versöhnlichen Vorgehen erhalten Sie sich die hoffentlich gute Beziehung zu Ihrem Vermieter.

Wichtig: Schäden durch vertragsgemäßen Gebrauch (allgemein auch Abnutzung genannt) müssen Mieter gegenüber ihren Vermietern nicht begleichen. Das ist in der Miete mit inbegriffen.

FÜR DIE SCHADENSMELDUNG UMZUG EINE VORLAGE NUTZEN

Die Schadensmeldung an die Versicherung sollte schriftlich erfolgen, sie bedarf aber keiner festen Form. Achten Sie einfach darauf, dass die folgenden Angaben in Ihrer Nachricht (das kann eine schlichte E-Mail sein) enthalten sind:

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